Am Plattensee und auf seinem Wassersystem ist Fischwirtschaftliche Non-profit geschlossene AG am Plattensee (Siófok 8600, Horgony Str. 1.) berechtigt zu angeln. Die Angler am Balaton sollen -auber den Rechtsvorschriften- die Vorschriften der sich den örtlichen Verhältnissen anpassenden Angelordnung kennenlernen und sie einhalten, die in einigen Fragen strenger sind als die gültigen Rechtsvorschriften. Unkenntnis ist keine Entschuldigung.
Die Regeln des Angelns werden vor allem nach den Rechtsvorschriften zu dem Gesetz CII./2013. und die Verordnung 133/2013. (XII. 29.) vorgeschrieben. In zweiter Linie müssen die Spezialitäten vom Balaton zeigende Anordnungen eingehalten werden. In dritter Linie gehören solche ungeschriebenen, ethischen Regeln zum Angeln, die nicht übertreten werden dürfen.
Unsere Vorschriften streben dem echten Ziel des Angelns zu helfen: dem sportsmäßigen Fischfang, der schonenden Behandlung mit gefangenem Fisch, der kulturellen Freizeitaktivität, gesunder Ausspannung. Außerdem hatten wir vor ein solches Vorschriftsystem zu schaffen, das sich bestrebt, die Probleme der Angler am Plattensee zu lösen, versucht den Fischbestand im Balaton zu schützen und das anständige, sportsmäßige Angeln am wenigsten beschränkt.
1. Der Angler muss vor dem Angeln das Fischerei-gesetz CII./2013., die Verordnung 133/2013. (XII. 29.) und die Angelordnung am Plattensee studieren und während des Angelns jederzeit befolgen.
2. Beim Verstoß gegen das Fischerei-gesetz CII./2013. oder die Verorrdnung 133/2013. (XII. 29.) wird die regionale Angelerlaubnis widerrufen. Diesgilt ebenfalls bei Verstößen gegen die Angelordnung am Plattensee!
3. Im Fall von groben Verstößen gegen die Angelverordnung kann der Angelschein für einen bestimmten Zeitraum entzogen werden. Nach dem Ablauf des Angelverbots kann ein neuer regionaler Angelschein ausschließlich im BHNp Zrt. erworben werden. Über die mögliche weitere Sanktionen kann man auf der Website der BHNp. Zrt. informieren.
4. Mit dem Erwerb der regionalen Angelerlaubnis stimmt der Besitzer der Erlaubnis zu, daß während des Angels, bei bestehendem Verdacht von Verstößen gegen die Verordnung Foto, Video- oder Audioaufnahmen von ihm gemachen werden dürfen. Die Aufnahmen werden dann im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften genutzt.
5. Vom 1. März bis zum 31. März ist auf den ganzen Plattensee verboten Köderfische, Fischschnitte oder Kunstköder auf dem Angelplatz oder in den Wasserfahrzeuge halten oder mit diesen zu angeln. Es ist weiterhin verboten Rapfen, Hecht, Wolgazander, Barsch und Zander beizuhalten.
6. Zwischen dem 1. und 30. April ist das Angeln nur vom Ufer aus erlaubt. In diesem Zeitraum ist es verboten von Wasserfahrzeugen (einschließlich Segelschiffe , Boote, etc.), Wassersportausrüstungen (Kajak, Kanu, Surfbrett, etc.) und Badeausrüstungen zu angeln. In den folgenden zwei Gebiete des nördlichen Ufers ist nur das Angeln von Friedfischen erlaubt, jedoch nur innerhalb von 50 Metern Entfernung zum Uferschilf und nur im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Benutzung und das Mitführen von Kunstködern, Köderfischen, Fischschstücken etc . ist untersagt. Es ist ebenfalls verboten in den oben genannten Schutzzeiten im Boot Rapfen, Hecht, Wels, Wolga-Zander, Barsch und Zander zu beangeln und zu behalten! Die oben genannten Zeiten beziehen sich auf die Abfahrt und Ankunft im Hafen! Mit Ausnahme der beiden Küstenstreifen ist es in dieser Zeit VERBOTEN jede Art von Angelausrüstung auf Wasserfahrzeugen mitzuführen! Die Fischerei-Stege ohne Verbindung zum Ufer - mit Ausnahme der beiden genannten Küstengebieten – können nur watend angegangen werden.
o An der nördlichen Küste des östlichen Becken der Plattensee: in Balatonkenese von der Eingang des Hafen vom Peremartoner Angelverein (Peremartoni HE) (47°02’21,5”N; 18°04’15,9”E) bis die Mündung der Aszófő-Bach (Aszófői-séd) in Balatonfüred (46°55’55,4”N; 17°51’36,1”E);
o An der nördlichen Küste des mittleren und westlichen Beckens des Plattensee: vom Eingang des Hafen von Bozsaer Angelverein (Bozsai HE) (46°54’39,6”N; 17°49’45,2”E) bis zum Grenzpunkt in Keszthely, 150 Meter südlich vom Hafen des Angelvereins der Erdölindustrie (Kőolajipari Sporthorgász Egyesület) (46°43’24,3”N; 17°14’48,2”E).
7. Vom 15. April bis 15. Juni es gilt ein allgemeines Fischereiverbot südlich von der Bambi-Brücke auf der Keleti-Bozót-csatorna (46 ° 44'09.0 "N 17 ° 33'54.1" E) und südlich von der Kéthelyi-Brücke (46 ° 39'58.8 "N 17 ° 24'49.0" E) auf der Nyugati-övcsatorna, einschließlich der Cigány-csatorna, Sári-csatorna und der Határ-külvíz-csatorna). An und am Ufer der oben erwähnten Wasserflächen, ist das Besitz vom jeglicher Art von Ausrüstung, die zum Angeln geeignet verboten, Fischerei auf den Strecken zwischen den erwähnten Brücken und den Einlässen der genannten Kanäle zum Plattensee ist erlaubt, aber es ist verboten Karpfen oder Wels zu behalten.
8. Es ist verboten, absichtlich für jede Art von Fisch zu angeln, die unterhalb der Größenbeschränkung ist (im Fall, wenn die Art durch Größenbeschränkung geschützt ist) oder die durch Schonzeit, zum Zeitpunkt des Fischerei geschützt ist, auch wenn der Angler die Fisch wieder frei lässt! Wenn der Angler diese Fische wiederholt und unabsichtlich fängt, soll er eine andere Fangmethode wählen oder Angelplatz wechseln.
9. Vom 1. November bis zum 31. März darf man von Wasserfahrzeuge von 06:00 bis 22:00 Uhr angeln, das Nachtfischen ist verboten! Uferangeln ist von dieser Bestimmung nicht betroffen.
10. Angler, die Angelkarte für Erwachsene gekauft haben, dürfen gleichzeitig zwei Ruten und ein Köderfischnetz verwenden, aber nur wenn der Netz nicht größer als 1x1 Meter ist. Von Erwachsenen dürfen täglich höchstens 5 St. mit Größenlimitation geschützte Fische gefangen werden, von denen 3 St. zu einer Fischart gehören dürfen, aber keine Art ist mit Gewicht über 10 kg zu fangen. Wird ein Fisch von Gewicht über 10 kg gefangen, darf es behalten werden, aber diese Fischart darf an demselben Tag nicht mehr geangelt werden. Von den mit Größenlimitation nicht geschützten Fischarten sind 10 kg zu fangen.
11. Angler, mit Junior-Karten dürfen gleichzeitig eine Rute und ein Köderfischnetz verwenden, aber nur wenn der Netz nicht größer als 1x1 Meter ist. Von Jugendlichen dürfen täglich höchstens 3 St. mit Größenlimitation geschützte Fische gefangen werden, von denen 2 St. zu einer Fischart gehören können, aber keine Art ist mit Gewicht über 10 kg zu fangen. Wird ein Fisch von Gewicht über 10 kg gefangen, darf es behalten werden, aber diese Fischart darf an demselben Tag nicht mehr geangelt werden. Von den mit Größenlimitation nicht geschützten Fischarten sind 5 kg zu fangen.
12. Angler, mit Kinder-Karten dürfen gleichzeitig eine Rute und ein Köderfischnetz verwenden, aber nur wenn der Netz nicht größer als 1x1 Meter ist. Kinder dürfen mit einer Angeln und mit beliebigen Methode (auf Grund, Spinnfischen, mit der Pose) angeln. Sie dürfen 1 St. den Größenbeschränkung unterliegenden Fisch und 3 Kilogramm den Größenbeschränkungen nicht unterliegenden Fisch fangen.
13. Der erwachsene Angler darf im Laufe des Jahres insgesamt 100, der jugendliche Angler 50 Stück und Kinder 20 den Größenbeschränkungen unterliegenden Fische fangen. Nach dem Erreicher der Quote ist möglich einen weitere regionale Erlaubnis zu erwerben. Kann eine zweite regionelle Karte gekauft werden aber für einem höheren preis. Es besteht keine Möglichkeit, eine dritte Karte zu kaufen.
14. Mit 24 Stunde-karte für einen Tag dürfen nur so viele Fische gefangen werden, wie viele nach dem Gesetz für einen Tag bestimmt sind.
15. Mit 72 Stunde-karte dürfen nur so viele Fische gefangen werden, wie viele nach dem Gesetz für 3 Tage bestimmt sind. Tagesbegrenzung ist nach dem Gesetz gültig.
16. Von Sportbooten oder nach den Seeverkehrs-Code höher kategorisierte (Registrationsnummer besitzende) Wasserfahrzeugen ist nur für die Besitzer einem generellen regionalen Angelnschein (ungarisch: „általános jegy”) erlaubt zu angeln. Die Angler, die eine jährliche Küstenzone-Angelnschein besitzen, haben die Möglichkeit einen zusätzlichen generellen Tagesschein zu kaufen.
17. Im Unterschied zum Fisherei-gesetz CII./2013., und der Verordnung 133/2013. (XII.29.) sind die Größenbeschränkungen am Plattensee und seinen Wassersystem: Karpfen: 35 cm, Zander: 35 cm, Rapfen: 45 cm, Hecht: 45 cm. Der Wels ist geschützt unabhängig von seiner Größe während ihr Schonzeit.
18. Im Unterschied zum Fisherei-Gesetz CII./2013., und der Verordnung 133/2013. (XII.29.) Vorschriften, die Fanggrenzen berücksichtigen, kann nur ein Stück Asp pro Tag gehalten werden.
19. Es ist verboten, Karpfen die mehr als 70 cm von der Spitze der Nase bis zur Basis der Schwanzflosse messen, zu behalten! Der Angler ist verpflichtet, den Fisch rücksichtsvoll und sofort wieder zurückzusetzen.
20. Es ist nur gestattet pro Tag EINEN Zander, der mehr als 70 cm von der Spitze der Nase bis zur Basis der Schwanzflosse misst, zu behalten! Der Angler ist verpflichtet, jeden weiteren Zander mit mehr als 70 cm rücksichtsvoll und sofort wieder zurückzusetzen.
21. Aus Hechte die mehr als 75 cm von der Spitze der Nase an der Basis der Schwanzflosse messen darf man nur EINEN Stück halten! Angler sind verpflichtet, weitere gefangene Hechte die größer als den oben genannten Messen sind rücksichtsvoll und sofort frei zu setzen (nach möglicherweise ein paar schnelle Fotos).
22. Das Schonmaß für Flussbarsche ist 15 cm, gemessen von der Spitze der Nase bis zur Basis der Schwanzflosse. Es ist erlaubt höchstens 2 kg Barsch pro Tag zu behalten. (Der Barsch ist nicht in der Jährliche 100 Stück Quote einbezogen, aber muss in der täglichen Quote der 10 kg „andere Fischarten“ eingerechnet werden.)
23. Es ist VERBOTEN die im Balaton und seinen Wassersystemen gefangene Rutte/ Aalrutte/ Quappe (Lota lota) zu behalten!
24. Es ist obligatorisch, die mit Codenummern gekennzeichneten Fischarten im Anglertagebuch mit Verwendung der entsprechenden Codenummer (1-10) anzumelden.
25. Beim Angeln mit lebendigem oder totem Köderfisch oder Fischstücken, dürfen nur Einzelhaken verwendet werden! Die Verwendung von Doppelhaken und Drillingen ist verboten um die nachwachsenden Fische zu schützen!
26. Im Kleinen-Balaton darf täglich nur ein mit Größenlimitation geschützter Raubfisch gefangen werden. ( Zander, Hecht, Wels, Wolgazander, Rapfen)
27. Innerhalb von 50 Metern Entfernung von der Brücke auf dem Fluss Zala in Zalavár darf man nur mit einem Einzelhaken angeln, außerdem ist es verboten, mit der Spinnmethode zu fischen.
28. Zu schleppen ist mit einer, in der Hand gehaltenen Rute erlaubt.
29. Die regelrecht gefangenen, mit Größenlimitation geschützten Fische, die mitzunehmen sind, sollen vom Angler noch am Ufer schnell und schonend getötet werden. Es ist verboten, lebende Fische zu liefern!
30. Es ist verboten, den gefangenen, ins Fischnetz gelegenen, auf das Seil gebundenen Fisch umzutauschen, später zurückzulassen. Der zurückzulassende Fisch muss sofort nach dem Fang ins Wasser gelassen werden.
31. Einen Fangbeutel zu verkaufen und zum wirtschaftlichen Ziel zu tauschen ist verboten!
32. Der Angler darf seinen Fang nicht verschenken, und er muss seinen Fang ausschiesslich in/an seinem eigenen Setzkescher oder Stringer lagern! Angler dürfen die Beute am Ufer nicht verschenken, und sie müssen die ausschiesslich in ihrem eigenem Setzkescher oder Stringer lagern! Es ist ebenso verboten den Fang durch einen zweiten Person transportieren zu lassen vor dem Ende der Angelzeit.
33. Wenn man mehrere Tage hintereinander angelt, darf der Angler (in seinem Besitz in Wasserfahrzeugen oder am Angelplatz) höchstens die Menge an Fischen behalten, die für 2 Kalendertage erlaubt sind (z. B. höchstens 6 Stück Zander), falls der Angler hat diese Fische unter Einhaltung der Fangbeschränkungen gefangen und er hatte diese im Fangtagebuch gebucht.
34. Setzkescher oder Käfige aus Metall oder Draht dürfen nicht benutzt werden.
35. Hineinschleppen/Hineintragen der Köder ist nur Personen erlaubt, die im Besitz eines speziellen Bereichskarte zum Hineinschleppen/Hineintragen der Köder (Jahres-, Wochen- oder 72-Stunden-Karte) sind. Dabei gilt es die getrennt beigefügten Verordnung und die als Anhang bei die angeführten Erlaubnisse oder den Bestimmungen auf unserer Website zu folgen (www.balatonihal.hu/behuzoshorgaszat). Hineinschleppen/Hineintragen der Köder ist das Angelmethode wenn der Angler bringt ihre Köder mit der Hilfe einem Geräte (z.b. Boot, Futterboot mit Fernbedienung, andere erlaubte Wasserfahrzeuge) oder ohne den Köder hinein zu würfen, in die Wasser zu Fuß gehend oder schwimmend es hineinbringt, und nachdem er den Biß am Ufer oder an einem mit dem Ufer verbundene Steg erwartet. Es gilt auch als Hineinschleppen, wenn der Angler zu Fuß ins Wasser geht und seinen Köder im Wasser stehend auswirft, solange der durchschnittliche Wasserstand des Balaton über 80 cm (www.hydroinfo.hu) ist. Jeden Verstoß diesen Regulierung gilt als Verstoß der Angelordnung am Plattensee!
36. Die Angelausrüstung gilt als beaufsichtig in folgenden Fällen:
a. Der Angler hält sich innerhalb von 50 m Reichweite von seine Ruten auf und kann auf das Signal des Bissanzeigers sofort reagieren und mit dem Drill unmittelbar beginnen.
b. Der Angler hält sich an dem Wasser auf, um den Fisch zu drillen, freizusetzen, zu füttern oder (im Fall eines Besitzes einer Erlaubnis) seine Montage hinein zu schleppen.
37. Die Benutzung eines Köderbootes ist verboten. Als Ausnahme gilten Angler die eine gültige Karte besetzen, die ihnen das Hineinschleppen/Hinentragen Methode erlaubt und sich gültig eingecheckt haben.
38. Das gesamte Becken des Plattensees ist eine Wasserstraße, die für die Wasserverkehr geeignet ist. Vor diesem Hintergrund darf der Angler keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Fahrer des Wasserfahrzeugs geltend machen, wenn seine Angelausrüstung durch das Wasserfahrzeug beschädigt wird. Der Angler - insbesondere der, der das Hineinschleppen/Hineintragen der Köder Methode ausführt - kann die Möglichkeit eines Schadens minimieren, insofern er die verfügbaren technischen Lösungen, z.B. Absinkbleie verwendet.
39. Am Tag der Fischbesatzes ist es verboten innerhalb eines Radius von 200 m vom Ort des Besatzes zu angeln.
40.. Wenn man in der Nacht oder bei schlechter Sicht angelt, muß er die Angelplatz am Ufer oder die Wasserfahrzeuge und Angelstege beleuchten mit einem Licht, das aus jedem Blickwinkel sichtbar ist.
41. Das Angeln und Bootfahren innerhalb der mit gelben Bojen markierten Schutzgebiete ist verboten! Die Liste der ausgewiesenen Bereiche finden Sie auf der Website www.balatonihal.hu.
42. Es ist obligatorisch, die örtlichen Hafenvorschriften einzuhalten! Bei Verstoß gegen die Hafenordnung kann die Bereichskarte entzogen werden!
43. Es ist verboten, Pflanzen im Wasser und am Ufer zu beschneiden, zu beschädigen und das Gebäude zur Uferbefestigung aufzulösen, zu beschädigen.
44. Es ist verboten, den Fangbeutel auf dem Angelplatz zu putzen.
45. Es ist verboten, auf verschmutzten Angelplatz Angeln zu beginnen oder fortzusetzen. Nach dem Fischfang muss der Platz sauber hinterlassen werden.
46. Es ist nicht erlaubt einen Angelplatz zu reservieren. Als Ausnahme gilten Pfeiler mit offizieller Erlaubnis und Privat besessene Seeufern.
Diese Vorschriften gelten ab dem 1. Februar 2018.
Regelungen des Fischens mit Hineinschleppen (Hineintragen) des Köders am Plattensee
(Empfehlung)
Die Angelordnung der Plattense muss von jedem Person befolgt werden, die ein "Behúzós területi jegy" gekauft hat, eine spezielle Bereichskarte für die Hineinschleppen/Hineintragen der Köder Mehode (Jahres-, Wochen- oder 72 Stunden-Karte). (nachfolgend bezeichnet als: Boilie-Angelkarte) Der Angler ist auserdem verpflichtet, die Bestimmungen der Angelordnung der Plattense und die unter Punkt 27 aufgeführten Regeln einzuhalten. Jegliche Verletzung dieser Regelungen gilt als Verletzung der Fischereiordnung am Plattensee und kann zum Einzug des Gebietsscheines oder zum Verbot des Erwerbs eines Gebietsscheines zu Folge haben. Unser Ziel ist es, durch die genaue Regelung der Methode des Hineintragens des Köders (Boiliefischen) den besonderen Naturwert bildenden Bestand der Großkarpfen des Plattensees wesentlich wirkungsvoller zu schützen, die Aussiedlung und Vermarktung der Großkarpfen ein Ende zu setzen. Dazu brauchen wir die Zusammenarbeit mit den Anglern der Sektoren. Die praktischen Teile der Methode wurden auch mit ihnen gemeinsam ausgearbeitet.
1. Allgemeine Regelungen
1.1. Ziel der Methode des Hineinschleppens (Hineintragens) des Köders, Friedfische zu fangen, sie zu messen und abzuwiegen, fotografieren und schließlich schonend zurückzusetzen.
1.2. Als Hineinschleppen oder Hineintragen gilt es die Methode, wenn die Köder vom Angler unter Anwendung von technischen Mitteln (z. B. Boot, Futterboot, andere erlaubte Wasserfahrzeuge) oder ohne Wurf im Wasser laufend oder schwimmend zum Angelplatz befördert wird. Dabei wartet der Angler am Ufer oder auf einem, mit dem Ufer in Verbindung stehenden Angelplattform auf dem Biss. Es gilt auch Hineinschleppen oder Hineintragen, wenn der Angler im Wasser laufend die Montage letztlich mit einem Wurf kombiniert zum Angelplatz befördert, wenn der durchschnittlicher Wasserstand am Plattensee über 80 cm ist. (www.hydroinfo.hu).
1.3. Auf der Grundlage der oben aufgeführten Prinzipien hat der Angler im Besitz einer Karte für die Methode des Hineintragens des Köders die Regelungen des schonenden Umganges im Falle aller gefangenen Fische stets einzuhalten (Siehe Punkt 3).
1.4. Für die Methode des Hineintragens des Köders stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
1.4.1. Organisationen (Campings, Selbstverwaltungen) die eine unmittelbar am Ufer liegende Immobilie besitzen oder bewirtschaften, können auf dem eigenen Gebiet Angelplätze für die Methode des Hineintragens des Köders markieren. Zeiten für die Ausübung dieser Methode können sie auf der Webseite boiliebalaton.hu in einem Platzreservierungssystem bestellen. Das Platzreservierungssystem ist für jeden zugänglich.
1.4.2. Besitzer der Seegrundstücke können - falls sie über das erforderliche Gebietskarte verfügen - mit dem Hineinschleppen/Hineintragen Methode auf ihrem Grundstück angeln, müssen jedoch einer Meldepflicht nachkommen.Die Anmeldung erfolgt auf der Webseite boiliebalaton.hu auf der Anmeldungsebene unter Angabe der genauen Adresse (Straße, Hausnummer) der GPS-Koordinaten und dem Zeitpunktes des Angelns. Den Platz dürfen sie für eventuelle Gäste weitervermitteln, für die Meldepflicht und dafür, dass die Gäste eine für die Methode gültige Karte besitzen hat der Besitzer der Immobilie (der Registrator der Angelstelle für die Methode des Hineintragens des Köders) ebenfalls volle Verantwortung.
Wenn es zur Verletzung der Regelungen kommen sollte, werden wir gegen den Betreffenden rechtlich vorgehen, und verbieten ihm die Anwendung der Methode des Hineintragens des Köders an der jeweiligen Angelstellstelle. An diesen Angelstellen ist die Anwendung der Methode – je nach Willen des Grundstückbesitzers – eher von privater Art. Es kann aber auch Teil des im vorigen Punkt beschriebenen öffentlichen Systems sein. Der Immobilienbesitzer, der für die Methode des Hineintragens des Köders registriert und die hierfür notwendige Karte erworben hat stimmt gleichzeitig zu, dass die Kontrolle durchführende Personen nach vorheriger Absprache das Grundstück betreten und die Angelstelle überprüfen dürfen.
1.4.3. Die Methode des Hineintragens des Köders darf auf der freien, öffentlichen Uferbereichen ebenfalls angewendet werden, allerdings nur außerhalb der Badesaison. Dabei ist es wichtig, dass der Angler den Platz nicht im Voraus bucht. Nach der geltenden Ethik darf ein Angler die öffentlichen Plätze frei benutzen. Wenn er jedoch den betreffenden Angelplatz eingenommen hat, darf am selben Platz kein weiterer Angler fischen. Nur wenn der zuerst den Platz benutzende Angler das Fischen beendet und den Platz verlassen hat. Die Meldepflicht besteht auch in diesem Fall, wie es in den vorigen Punkten beschrieben wurde, allerdings nur nach Einnahme des Angelplatzes. Der Angler trägt auch hier die Verantwortung für Sauberkeit und Hygiene des Angelplatzes. In Sachen des Daueraufenthalts am Angelplatz (Zelten, Schlafen im Freien) ist an den Betreiber des öffentlichen Geländes zu wenden. Die von ihm vorgeschriebenen Verordnungen sind stets einzuhalten.
1.5. Die Methode des Hineintragens des Köders darf an den öffentlichen Geländen (freie Badestellen) von der Eisschmelze bis 31. Mai bzw. vom 15. September bis zum Zufrieren des Sees von 0:00 bis 24:00 Uhr betrieben werden.
1.6. Ein Angler kann für dieselbe Angelzeit nur einen Angelplatz buchen. In der gegebenen Zeit darf er höchstens drei künftige, gültige Buchungen haben.
1.7. Die Karpfenangler, die die Hineinschleppen/Hineintragen Methode anwenden, müssen sich einchecken, bevor sie das Angeln beginnen. Markieren der Angelplatz und füttern gilt ebenfalls als Beginn des Angelns. Beim Anmelden müssen Sie den Zeitraum des tatsächlichen Aufenthalts am Wasser markieren, der mindestens 1 und höchstens 7 Tage betragen kann.
1.8. Im Bereich des reservierten Angelplatzes ist das Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagens für den gültigen Buchungszeitraum mit dem Aufstieg des Eigentümers / Betreuers des Gebiets erlaubt.
1.9. Der Boilie-Angler ist verpflichtet, alle mit dem Hineischleppen-Methode gefangenen einheimischen Fische während der eingecheckten Zeitraum im Balaton Frei zu lassen. Es ist verboten, außerhalb der eingecheckten Zeitraum gefangenen Fisch während der eingecheckten Zeitraum auf dem Angelplatz zu halten!
1.10. Mit einem gültigen Check-In und einem Boilie-Angelkarte darf der Angler keine einheimischen Fische halten, auch wenn er ein normales Bereichskarte besitzt.
1.11. Im Sinne des gültigen Fischerei-Ausführungsgesetzes dürfen gefangene, nicht heimische Fische nicht zurückgesetzt werden. Falls es zum Fang solcher Fischarten (Graskarpfen) kommt, und der Angler den Fisch nicht behalten möchte, muss er unsere Gesellschaft benachrichtigen (+36303503333). Wir sorgen für den Abtransport der Fische.
2. Regelungen des Angelns mit der Methode des Hineintragens des Köders
2.1. Der Angler darf mit 2 Angelruten, je ausgerüstet mit einem Einzelhaken angeln. Der leblose Köder am Haar angeboten gilt als vorgeschriebene Richtlinie.
2.2. Angler, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen das Hineinscleppen/Hineintragen-Methode nur unter erwachsenen Aufsicht üben.
2.3. Vom 1. April bis 30. April der Angler, der eine Karte gekauft hat, die ihn berechtigt für das Hineinschleppen/Hinentragen Methode, und sich gültig eingecheckt hat, bekommt eine Befreiung von Punkt Nr. 6 der Fischereiverordnung für den Plattensee. In dieser Zeit darf er in den folgenden Fällen im Boot bleiben:
a) Drillen oder Freisetzen der Fische
b) das Angelplatz füttern
c) auf der Suche nach einem Angelplatz oder beim Hineinschleppen.
2.4. Die Benutzung eines Köderbootes ist verboten. Als Ausname gilten Angler die eine gültige Gebietskarte besetzen, die ihn für das Hineinschleppen/Hinentragen Methode berechtigt und sich gültig eingecheckt haben.
2.5. Die Anwendung von geflochtenen Schnüren als Hauptschnur ist untersagt. Geflochtene Schnüre als Vorfachmaterial gegen Muscheln dürfen höchstens in einer Länge von 20 Metern benutzt werden. Die Anwendung von Leadcore (Gegen Muscheln beständige Schnüre mit Bleikern) ist nur in einer Länge von höchstens 1 Meter erlaubt.
2.6. Die Benutzung von Echoloten ist gemäß Fischerei-Ausführungsgesetz erlaubt.
2.7. Erlaubt sind nur Boote mit elektrischem Antrieb.
2.8. Das Angeln darf auf der registrierten Fläche, innerhalb der vermeintlichen Markierung erfolgen.
2.9. Die Angelgeschirre dürfen nur winkelrecht zum Ufer hineingetragen hinein getragen werden. Eine seitliche Abweichung ist nur innerhalb der vermeintlichen Markierung des Angelplatzes möglich. Andere Angler dürfen dabei nicht gestört oder behindert werden.
2.10.Es dürfen 2 bewegliche Markierungsbojen je Angler benutzt werden. Die Bojen müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ausgeleuchtet werden.
2.11.Innerhalb einer Radius von 40 Metern um die Boje bzw. in 80 Meter Breite zwischen Boje und Ufer darf sich nur der den Angelplatz registrierte Person befinden, bzw. die Person, der vom Angler die Erlaubnis hierfür erteilt wurde.
2.12.Die Beförderung des Angelgeschirres kann mittels Wurf vom Ufer, mittels Hineintragen, mittels Futterboot oder mittels Boot erfolgen.
2.13. Die maximale Entfernung der Hineinschleppen der Köder kann sein:
Westlich des Hafens des Balatonfűzfő Angelvereins (Balatonfűzfői Horgász Egyesület) zum Hafen von BHNP Zrt. in Keszthely: 350 Meter gemessen von der Küste des Angelplatzes.
Alle anderen Küsten: 450 Meter gemessen von der Küste des Angelplatzes.
2.14. Es ist VERBOTEN, die eingewurfene Angelruten ungeschützt zu lassen und von einer anderen Person beaufsichtigen zu lassen!Im Falle der Anwendung der Methode des Hineintragens des Köders gilt als bewachtete, unter Aufsicht stehender Angelplatz – wenn der Angler solche Bissanzeiger verwendet, die den Biss auch aus weiterer Entfernung wahrnehmen lassen – in folgenden Fällen:
a) Der Angler befindet sich innerhalb 50 Metern von seiner Angelausrüstung entfernt.
b) Der Angler befindet sich im Wasser um einen Fisch zu drillen zurückzusetzen, oder den Angelplatz zu füttem.
2.15. Das gesamte Becken des Plattensees ist eine Wasserstraße, die für die Wasserverkehr geeignet ist. Vor diesem Hintergrund darf der Angler keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Fahrer des Wasserfahrzeugs geltend machen, wenn seine Angelausrüstung durch das Wasserfahrzeug beschädigt wird. Der Angler - insbesondere der, der das Hineinschleppen/Hineintragen der Köder Methode ausführt - kann die Möglichkeit eines Schadens minimieren, insofern er die verfügbaren technischen Lösungen, z.B. Absinkbleie verwendet.
2.16. Während der Boilie-Angelwettbewerbe ist es VERBOTEN, die Hineinschleppen/Hineintragen Methode auf der gesamten Oberfläche des Balatons für jeden Angler mit Ausnahme der Teilnehmer zu üben. Sie können sich über die Daten der Wettbewerbe auf www.ibcc.hu, www.balatonibojlisverseny.hu, www.boiliealbaton.hu Websites informieren.
3. Regelungen des schonenden Umganges
3.1. Einheimische Fische dürfen nicht eingelagert oder entgenommen werden! Verbot gilt auch für die Lagerzeit in der Nacht!
3.2. Im Sinne des schonenden Umganges müssen die oben genannten, gefangenen Fische nach Fotografieren, Messen und Anwiegen sofort zurückgesetzt werden.
3.3. Um dem schonenden Umgang gewähr zu leisten, müssen Angler über folgende Mittel und Ausrüstung verfügen:
a) Große, gut gepolsterte, wasserbeständige Karpfenmatraze in guter Qualität. (Für die kurze Aufbewahrung der Fische muss eine nasse Karpfenmatraze benutzt werden).
b) Dicht gewebter, engmaschiger Unterfangkescher in 90x90 cm Größe.
3.4. Die Markierung oder Verstümmelung der Fische ist strengst UNTERSAGT. Im Falle der Verendung des Fisches zufolge der fahrlässigen Handlung des Anglers ist der Betreiber des Angelreviers berechtigt, Schadensersatz gegenüber dem Angler zu erheben. Der gefangene Fisch darf ausschließlich vom Zuständigen der Gesellschaft mit der gängigen Methode markiert werden, um bei einem künftigen Fang über Wandern und Wachstum des Fisches Informationen zu erhalten.
3.5. Die Fotoaufnahmen von den gefangenen Fischen können auf der Webseitewww.balatonihal.hu unter dem Bilderbuch Karpfen veröffentlicht werden. Wir bitten alle Anglerkollegen, senden sie uns die Aufnahmen von Großkarpfen, die mehr als 10 Kilogramm wiegen. Die E-Mail Adresse lautet horgaszat@balatonihal.hu . Wir werden die Bilder hoch laden.
Die Schonzeiten beginnen um 0 Uhr am ersten Tag und enden um Mitternacht am letzten Tag.
Die Fischarten | Schonzeiten | Schonmasse < |
Bachforelle (Salmo trutta m. fario) | 01.Oktober - 30. März | 22 cm |
Hecht (Esox lucius) | 1. Februar - 30. März | 45 cm |
Rapfen (Aspius aspius) | 01. März - 27. April | 45 cm |
Zander (Sander lucioperca) | 01. März - 27. April | 35 cm |
Barsch (Perca fluviatilis) | 01. März - 27. April | 15 cm |
Wolgazander (Sander volgensis) | 01.März - 30. Juni | 25 cm |
Karpfen (Cyprinus carpio) (Über 70 cm darf nicht behalten!) | 02.Mai - 31. Mai | 35 cm + 70 cm |
Barbe (Barbus barbus) | 16. April - 31. Mai | 40 cm |
Wels (Silurus glanis) | 02. Mai - 15. Juni | 60 cm |
Döbel (Leuciscus cephalus) | 16. April - 31. Mai | 25 cm |
Aland (Leuciscus idus) | 16. April - 31. Mai | 20 cm |
Nase (Chondrostoma nasus) | 16. April - 31. Mai | 20 cm |
Zährte (Vimba vimba) | 16. April - 31. Mai | 20 cm |
Ziege (Pelecus cultratus) | 16. April - 31. Mai | 20 cm |
Quappe (Lota lota) | Behalten ist verboten! | Alle grösse |
Schleie (Tinca tinca) | 02. Mai - 15. Juni | 25 cm |
Telefonnummern, die bezüglich der Bestellung und Reservierung gerufen werden können:
+36-30-636-0735
Exklusivpartner für Österreich/Deutschland/Italien
Angel+Fischerreisen GmbH
E-mail: info@angel-fischerreisen.at
Tel.: +43723487107
http://www.angel-fischerreisen.at
E-mail:
info@balatonfishing.hu
Balaton Fishing Kft.
8242 Balatonudvari, Balaton u. 8.
2016 Regelungen Des fischens